| Impressum Nutzungsbedingungen | |||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||
| Häufige Fragen Download Kontakt | |||||||||||||
| Eingangsseite | > Kapitaltarif > Führungskraft > Scheidung |
|
|||||||||||
|
Druckversion
Scheidung![]()
Mit der Scheidung ordnet das Familiengericht die Aufteilung des Vorsorgekontos nach Maßgabe der auf die Ehezeit entfallenden Anteile an. Der geschiedene Ehepartner erhält bei der Pensionskasse ein eigenes Vorsorgekonto. |
||||||||||||