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Sachverstand

Die HPU bietet ein in steuerlicher Hinsicht hoch effizientes und zugleich anspruchsvolles Vorsorgemodell. Zum Beispiel ist der durch Entgeltumwandlung der Führungskräfte finanzierte Beitrag bei Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen nicht mehr als Betriebsausgabe beim Arbeitgeber abzugsfähig (§ 4d EStG i.V.m. R 4d EStR 2005). Im gleichen Zuge kann die HPU steuerpflichtig werden.  

Die Sachkunde, die Solidität und die langjährige Erfahrung der HPV und HPR als spezialisierte Versorgungsträger kommen dem Arbeitgeber zugute. Beide Einrichtungen sind frei von Vertriebsinteressen und berücksichtigen das Absicherungsbedürfnis des Arbeitgebers. Sie verfolgen eine solide Vermögensanlage und verursachen geringe Verwaltungskosten.

Aspekte des Risikomanagements spielen in der Unternehmensführung eine wichtige Rolle. In einer gesonderten Ausarbeitung informiert die HPU im Detail über die Risiken, die generell mit betrieblichen Versorgungszusagen und speziell mit rückgedeckten Unterstützungskassenzusagen verbunden sind. Im Interesse der Unternehmen sorgt die HPU für eine möglichst sichere Durchführung, indem sie die genannten Risiken sorgfältig und umfassend minimiert.

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