Leistungshöhe
Die Höhe der Leistung hängt vor allem von der Höhe der Beiträge und dem Alter bei Auszahlung ab. Die Tabelle zeigt die Höhe der Kapitalleistung mit Alter 62, 65 und 67 bei einem jährlichen Beitrag in Höhe von 1.000 EUR (500 EUR im Jahr des Leistungsbezugs).

Die angegebene Leistung enthält auch nicht garantierte Überschussanteile. Die Höhe der Überschussbeteiligung kann über lange Zeiträume nicht vorhergesagt werden. Sie ist vor allem von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Die Überschussanteile wurden mit einem bewusst niedrigen Zinssatz von 3 % berechnet. Das entspricht - ungeachtet zwischenzeitlicher Schwankungen - langfristig der Differenz zwischen der Inflationsrate und der erzielbaren Rendite. Damit drückt die mit 3 % ermittelte Leistung den Wert der späteren Kapitalleistung anhand der heutigen Kaufkraft aus.
Ein höherer oder niedriger Beitrag bewirkt eine proportional höhere oder niedrigere Leistung. Es gilt: doppelter Beitrag = doppelte Leistung; halber Beitrag = halbe Leistung.