Insolvenzsicherung
Trotz der Rückdeckung über die HPR muss der Arbeitgeber die Zusage beim PSV gegen die eigene Insolvenz sichern. Die Höhe der Beiträge hängt von der Beitragssatzkalkulation des PSV und der Beitragsbemessungsgrundlage ab. Die Beitragsbemessungsgrundlage hängt von der Höhe der zugesagten Leistung ab. Auf Grund der Risikominimierung ist auch die Bemessungsgrundlage für den PSV-Beitrag anfänglich geringer als bei einem höheren Rechnungszins. Der Beitragssatz hat in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich 4,32 Promille betragen. Für die Zukunft ist von einem eher höheren Beitrag auszugehen. Für Kapitalzusagen ergibt sich generell eine geringere Belastung mit PSV-Beiträgen als bei einer Rentenzusage, da mit der Kapitalzahlung die Beitragspflicht entfällt.