Impressum     Nutzungsbedingungen  

Suchbegriff:

  Häufige Fragen     Vorsorgeportal     Kontakt  
Druckversion

Häufige Fragen

Wer kann an diesem Vorsorgemodell für Führungskräfte teilnehmen?


Jede Führungskraft, die nach den betrieblichen Regelungen zur Teilnahme zugelassen ist, kann mitmachen.

zurück

Was bedeutet Entgeltumwandlung?


Entgeltumwandlung ist das im Betriebsrentengesetz verbürgte Recht eines Arbeitnehmers, Bestandteile der eigenen Vergütung zur Altersvorsorge einzusetzen. Anstelle einer Auszahlung kann der Arbeitnehmer einen von ihm zu bestimmenden Betrag über den Arbeitgeber zum Zweck der Vorsorge im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie zur Absicherung von nahen Hinterbliebenen einsetzen. Dafür stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, zu denen auch die rückgedeckte Unterstützungskasse als Versorgungsträger gehört.

zurück

Wie wirkt sich meine Entgeltumwandlung in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben aus?


Die HPU bietet massive steuerliche Vorteile. Führungskräfte können ihren Zusatzbedarf über dieses Modell in praktisch unbegrenzter Höhe lohnsteuerfrei finanzieren. Steuerrechtlich entsteht kein Lohnzufluss bei der Führungskraft. Daraus ergeben sich Steuerstundungseffekte. Die spätere Rente ist steuerpflichtig in der dann voraussichtlich günstigeren Steuerprogression.  

Sofern die Führungskraft oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen (BBG 2012: 67.200 Euro) verdient, ist der umgewandelte Betrag sozialabgabenfrei.

Innerhalb der BBG sind bis zu 4 % der BBG (2012: 2.688 EUR) sozialabgabenfrei. Diese Sozialabgabenfreiheit gilt auch, wenn im selben Jahr 4 % der BBG sozialabgabenfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden.

zurück

Wieviel meiner Vergütung kann ich umwandeln?


Steuerlich gibt es keinen Höchstbetrag. Aus risikotechnischen Gründen ist für Beiträge oberhalb von 30.000 EUR die Zustimmung der HPU erforderlich.

zurück

Wo bekomme ich die Teilnahmeerklärung?


Eine Teilnahmeerklärung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

zurück

Wie hoch sollte meine Entgeltumwandlung sein? (Vorsorgeplanung)


Die erstmalige Teilnahme setzt einen Mindestbetrag von 4.000 EUR jährlich voraus. Sofern Sie die Fördergrenzen der Basisversorgung bei der Hamburger Pensionskasse nahezu ausschöpfen, können Sie an der HPU auch mit geringeren Beträgen teilnehmen. Andernfalls ist für Beiträge unter 4.000 EUR die Zustimmung der HPU erforderlich.

Wie hoch Ihr persönlicher Vorsorgeaufwand ausfallen sollte, um Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen, können Sie selbst berechnen. Zur Unterstützung Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung hält die HPU eine spezielle Ausarbeitung, „Vorsorgeplanung für Führungskräfte“, bereit, die Sie sich über die Rubrik „Vorsorgeberatung“ herunterladen können.  

zurück

Kann ich meine Entgeltumwandlung ändern, erhöhen oder senken?


Ihre Beiträge aus Entgeltumwandlung dürfen durch eine neue Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft erhöht oder reduziert werden.

zurück

Wie hoch ist die Verzinsung?


Die Verzinsung hängt ab vom Kapitalertrag, vom Risikoverlauf und von den Kosten. Daraus ergeben sich zugleich 3 Vorteile der HPU. 
  • Sie weist eine homogene Risikogemeinschaft auf.
  • Sie verursacht keinerlei Vertriebskosten.  
  • Deshalb ist die tatsächliche Verzinsung bei der HPU höher als bei der privaten Altersvorsorge.
Lebensversicherer werben gern mit einem Garantiezins. Tatsächlich kostet die Absicherung eines Garantiezinses zusätzliches Geld. Für Sie als Begünstigten kommt es auf die Gesamtverzinsung an. Um die Kosten niedrig zu halten, wird auf einen Garantiezins in der Anwartschaftsphase verzichtet. Für die Rentenphase ist eine Garantieverzinsung von 2 % p.a. einkalkuliert. Dadurch fällt die Anfangsrente höher aus und verteilt sich gleichmäßig über die Rentenphase. Ein niedriges Anfangsniveau mit anschließenden hohen Anpassungen wird vermieden.

zurück

Wie hoch ist meine spätere Rente?


Wie hoch die zu erwartende Rentenleistung ausfällt, können Sie sich mit Hilfe des Rentenrechners in der Navigationsleiste selbst berechnen.

zurück

Besteht die Möglichkeit zur Kapitalauszahlung statt einer Rente?


Statt eine laufende Altersrente zu beziehen, können Sie Ihr Kapitalwahlrecht ausüben und sich den Wert Ihrer Anwartschaft in einer Summe auszahlen lassen. Die Hinterbliebenenversorgung bleibt Ihnen auch nach einer Kapitalauszahlung erhalten.

Der Antrag kann nur innerhalb der 6 Monate vor Vollendung des 57. Lebensjahres gestellt werden. Die Kapitalauszahlung wird zum Ende des Monats erfolgen, in dem Altersrente der HPU gewährt werden würde. Sämtliche Steuern, Sozialversicherungsbeiträge u.ä. gehen zu Ihren Lasten. Mit der Kapitalauszahlung erlischt Ihr Anspruch auf Altersrenten der HPU.

Die Kapitalzahlung ist i.d.R. voll steuerpflichtig. Sofern der Vorsorgevertrag bei Ausübung des Wahlrechts seit mindestens 12 Jahre läuft, ist der Ertragsanteil, d.h. der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der entrichteten Beiträge und der Kapitalleistung, nur zur Hälfte zu versteuern.

Sollten Sie zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung erwerbsunfähig werden, tritt die laufende Erwerbsminderungsrente an die Stelle der Kapitalauszahlung.

zurück

Welche Bedeutung hat die Freiwilligkeitserklärung der HPU? Wie ist das zu verstehen?


Unterstützungskassen sind von der Körperschaftssteuer befreit, solange sie den Leistungsempfängern (formal) keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewähren (vgl. § 5 KStG). Jede Unterstützungskassenzusage muss daher aus steuerlichen und außerdem aus aufsichtsrechtlichen Gründen die Formulierung enthalten, dass alle Leistungen nur freiwillig und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. Das berücksichtigt § 2 der Richtlinien der HPU.

Tatsächlich sind auch Unterstützungskassenzusagen mit einem Rechtsanspruch ausgestattet, denn die Arbeitsgerichte haben (bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes) geurteilt, dass Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Leistung einer Unterstützungskasse haben.

Der formale Hinweis auf die Freiwilligkeit hat daher nur eine steuer- und aufsichtsrechliche Bedeutung.

zurück

Ist meine Zusage sicher? Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?


Ihre Zusage ist in doppelter Hinsicht abgesichert. Zum einen ist die Zusage durch die Rückdeckung bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse (HPR) extern komplett ausfinanziert. Alle Mittel, die die HPU zur Erbringung der späteren Leistung benötigt, werden bei der HPR vollständig eingestellt. Zum anderen ist ihre Zusage gegen die Möglichkeit einer Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert. Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge an den PSV, der im Fall einer Insolvenz die Zusage übernimmt und erfüllt.

zurück

Was passiert mit meiner Zusage, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide?


Bereits erreichte Anwartschaften bleiben Ihnen im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen vollständig erhalten und wachsen aufgrund der Überschussbeteiligung weiter an. Eine private Fortführung der Zusage mit weiteren Beiträgen ist nicht möglich. Das geht nur im Rahmen der Basisversorgung über die Hamburger Pensionskasse.

zurück

Was passiert mit meiner Zusage im Falle einer Ehescheidung?


Anwartschaften aus einer HPU-Zusage fallen in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Scheidung“.

zurück

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?


Eine Zusammenfassung der Vorsorge über die HPU finden Sie in der Modellbeschreibung, die Sie sich über die Eingangsseite herunterladen können. Ihre individuellen Fragen beantworten wir Ihnen gern wochentags in der Zeit von 7.30 bis 18.00 Uhr unter 040 / 280 145 – 0.

zurück