Beiträge
Die erstmalige Teilnahme setzt einen Mindestbetrag von 4.000 EUR jährlich voraus. Sofern die Führungskraft die Fördergrenzen in der
Basisversorgung über die Hamburger Pensionskasse nahezu ausschöpft, kann sie an der HPU auch mit geringeren Beträgen teilnehmen. Andernfalls ist für Beiträge unter 4.000 EUR die Zustimmung der HPU erforderlich.
Steuerlich gibt es keinen Höchstbetrag. Im Rententarif ist aus risikotechnischen Gründen für Beiträge oberhalb von 30.000 EUR ebenfalls die Zustimmung der HPU erforderlich.
Die eventuell vom Arbeitgeber geleisteten Zuwendungen müssen der Höhe nach gleichbleibend oder steigend sein. Für Beiträge aus Entgeltumwandlung besteht eine größere Flexibilität. Sie dürfen mit Wirkung für die Zukunft reduziert werden.