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Ausscheiden aus dem UnternehmenBereits erreichte Anwartschaften bleiben der Führungskraft auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen vollständig erhalten und wachsen aufgrund der Überschussbeteiligung weiter an. Eine private Fortführung der Zusage mit weiteren Beiträgen ist hingegen nicht möglich. Das geht nur mit der als Basisversorgung empfohlenen Hamburger Pensionskasse. |
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